AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma Fegermeister, Inhaber Frank Gärtner
 

Zufriedenheitsgarantie
Die Firma Fegermeister gewährt dem Auftraggeber eines verbrauchsorientierten Energiepasses ein Rücktrittsrecht innerhalb einer Woche nach Rechnungszugang. Der Rücktritt ist nicht zu begründen. Der Energieausweis ist dann, auf eigene Kosten, an die Firma Fegermeister zurück zu senden.

Allgemeines
Für die Leistungen der Firma Fegermeister gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Firma Fegermeister ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Ihre Einbeziehungen bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmungen. Die Internetpräsenz der Firma Fegermeister - www.fegermeister.de - wird regelmäßig überprüft und aktualisiert. Trotz aller Sorgfalt können sich Daten oder Informationen geändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für Hyperlinks, auf die verwiesen wird. Für die Inhalte der Websites, auf die verwiesen wird, wird keine Gewähr übernommen. Die Links sind als Hinweise auf Informationsquellen zu verstehen. Eine Verlinkung auf - www.fegermeister.de - ist generell zulässig.

Energieausweis
Die Firma Fegermeister stellt den Energieausweis auf der Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Angaben zum Gebäude, der Heizung und der Warmwasserbereitung aus. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Die Berechnung der im Energieausweis ausgewiesenen Kennwerte erfolgt auf der Grundlage von standardisierten Annahmen und Bilanzierungsverfahren. Alle zur Zeit gültigen und relevanten Normen werden hierbei berücksichtigt. Offene Fragen oder Unklarheiten hat der Auftraggeber der Firma Fegermeister in dem Feld „Bemerkungen“ mitzuteilen. Die Firma Fegermeister übernimmt die volle Verantwortung und Garantie für die korrekte Berechnung und Ausstellung des Energieausweises auf der Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Angaben und für seine 10-jährige Gültigkeit. Für die vom Auftraggeber gemachten Angaben kann die Firma Fegermeister keine Gewähr übernehmen. Wissentlich oder absichtlich unkorrekte Angaben führen zu sofortiger Ungültigkeit des ausgestellten Energieausweises. Der auf falschen Angaben ausgestellte Energieausweis ist an die Firma Fegermeister unter Verlust des bezahlten Honorars zurückzusenden. Die Firma Fegermeister behält sich vor, die Ausstellung eines Energieausweises aus technischen, inhaltlichen, formalen oder sonstigen Gründen, abzulehnen. Die Ablehnung ist nicht zu begründen. Mit der Zahlungsanweisung bestätigt der Nutzer die Fälligkeit und Höhe der Vergütung für die Erstellung eines Energieausweises

Angebote und Nebenabreden
Die Angebote der Firma Fegermeister sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend. Enthält eine Auftragsbestätigung der Firma Fegermeister Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht sofort schriftlich widerspricht. Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

Auftragserteilung
Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Angebot, Vertrag und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Firma Fegermeister kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diese im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Die Firma Fegermeister kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subunternehmer und diesen im Namen und für Rechnung der Firma Fegermeister Aufträge erteilen. Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Fegermeister, um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.

Vertragsabschluss und Rücktritt
Vertragsgrundlage ist das Angebot, das wir entweder schriftlich oder über das Internet unterbreiten. Alle Angebote sind freibleibend. Bei Annahme des Angebots durch den Kunden kommt der Vertrag erst mit Zugang unserer anschließenden Auftragsbestätigung/Rechnung zu Stande. Der Kunde hat alle ihm zur Verfügung stehenden und erreichbaren technischen Unterlagen für die Inanspruchnahme unserer Leistungen auf eigene Kosten bereitzustellen. Ist dem Kunden die Inanspruchnahme der Leistungen der Firma Fegermeister auf Grund eines aus seinem Bereich stammenden Hindernisses nicht möglich, befreit ihn das nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass die Firma Fegermeister ein Verschulden trifft, oder nimmt der Kunde vom Vertrag Abstand, bleibt er zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Der Nachweis ersparter Aufwendungen durch den
Kunden bleibt unberührt. Bei Verzug der Firma Fegermeister mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen. Bei Verzug des Auftraggebers, bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkung, der die Durchführung des Auftrages durch die Firma Fegermeister erheblich behindert, ist die Firma Fegermeister zum Vertragsrücktritt berechtigt. Bei berechtigtem Vertragsrücktritt behält die Firma Fegermeister den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. § 649 BGB (Kündigungsrecht des Bestellers) findet Anwendung. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers wird der Vertrag gewandelt.

Gewährleistung und Schadenersatz
Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrüge erhoben werden, die ausschließlich schriftlich zu erfolgen hat. Der Firma Fegermeister steht das Recht der Nachbesserung zu. Diese wird innerhalb einer angemessenen Frist ausgeführt. Innerhalb dieser Frist ist ein Anspruch auf einen Verspätungsschaden ausgeschlossen. Erst bei Fehlschlagen der Nachbesserung steht dem Kunden das Recht auf Wandlung oder Preisminderung zu. Die Firma Fegermeister hat ihre Leistungen mit der zu erwartenden Sorgfaltspflicht zu erbringen. Modernisierungsempfehlungen, die vom Auftragnehmer gemacht werden, sind als Ansatzpunkte zu verstehen. Betriebskosteneinsparungen werden nicht garantiert, da sie auf den Angaben des Auftraggebers beruhen und witterungs- und verhaltensbedingt starken Schwankungen unterliegen.

Haftung für Verzögerung
Termine für die Erbringung von Leistungen werden von der Firma Fegermeister nach besten Wissen angegeben. Sie stellen annähernde Angaben dar und setzten die Abklärung aller technischen Fragen durch den Kunden voraus. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und ähnliches unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite führen zu einer zeitlichen Verschiebungen der von uns zunächst genannten Termine um die Dauer der Behinderung. Eine Entschädigung des Kunden ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Geraten wir in Verzug, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Verzug auf einer von der Firma Fegermeister zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Verzug nicht auf einer von der Firma Fegermeister zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintreten Schaden begrenzt. Die Firma Fegermeister haften ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der von uns zu vertretende Verzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Haftung auf Schadenersatz
Für Schäden, die am Eigentum des Auftraggebers oder im Eigentum von Dritten entstehen, haftet der Unternehmer im Verhältnis zum Auftraggeber nur, soweit dem Unternehmer oder den von ihm beauftragten Dritten grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. In anderen Fällen stellt der Auftraggeber den Unternehmer auf Verlangen von Ansprüchen Dritter frei. In Fällen, in denen der Unternehmer dem Auftraggeber nach den Regelungen dieses Absatzes dem Grunde nach haftet, obliegt es dem Auftraggeber, zur Erhaltung seines Anspruches, den festgestellten Schaden unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Eine Haftung des Unternehmers oder von ihm beauftragter Dritter für Schäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Der Auftraggeber stellt den Unternehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Gleiches gilt für später auftretende Schäden an diesen Objekten. Soweit die Haftung des Unternehmers durch diese Bedingungen eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für Ansprüche gegen das Personal des Unternehmers oder gegenüber vom Unternehmer beauftragte Dritte. Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche des Auftraggebers, die im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verträgen entstehen, für die diese Bedingungen gelten, verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften und soweit es sich nicht um Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung handelt darüber hinaus ein Jahr nachdem der Auftraggeber Kenntnis vom Schaden erlangt hat.

Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. Eine Aufrechnung gegen sie ist nur zulässig mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen. Zahlungen sind direkt an die Firma Fegermeister zu leisten. Sie werden zunächst auf die ältesten offenen Forderungen angerechnet. Wechsel, Schecks oder andere Zahlungsmittel werden nicht angenommen. Diskont- und Wechselspesen sowie sonstige von unserer Bank berechneten Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Wird ein Zahlungstermin vom Kunden nicht eingehalten, ist die Firma Fegermeister berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden sofort alle unsere Forderungen aus allen Rechtsgeschäften fällig. Dies gilt auch, wenn der Kunde nur mit der Zahlung von Teilforderungen in Verzug gerät. Der Kunde ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Andernfalls ist er auch nicht zur Leistungsverweigerung bzw. zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrecht
berechtigt.

Rechtswahl, Gerichtsstand
Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit zulässig wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Kempen vereinbart.

Sonstiges
Der Kunde ist mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Der Kunde willigt insbesondere ein, dass alle Daten die zur Durchführung des Vertrages notwendig sind, elektronisch gespeichert werden. Die Firma Fegermeister ist berechtigt, den Kunden auch zukünftig telefonisch, schriftlich oder mittels E-Mail über seine jeweiligen Produkte und Dienstleistungen zu informieren. Daten werden keinesfalls an Dritte weitergegeben, verkauft, vermietet oder zu sonstigen Zwecken verwendet. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit schriftlich oder widerrufen.

AGB Stand: 26.06.07

 
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