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Was nützt Ihnen eine Liegenschaft, wenn keine Vorsichtsmaßnahmen bezüglich des Brandschutzes getroffen wurden…
Vorbeugender Brandschutz Entsprechend § 14 der Musterbauordnung sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Hiermit wird die Zielstellung des Vorbeugenden Brandschutzes beschrieben.
Brandschutzkonzept Erstellung und Brandschutz-Beratung.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind vorbeugender und abwehrender Brandschutz hierzu zählen: • Entwickung und Ableitung der richtigen Brand-Schutzkonzepte auf Basis einer Risikoanalyse • die Beratung, die Bewertung und Festlegung von Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes (einschl. Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen, Löschwasserrückhaltung) • Brandschutzkonzept - Erstellung & Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit • das Ermitteln von Brandursachen und Explosionsursachen (in der Regel inkl. Brandschutz-Gutsachten) • Brandschutzkonzepte erstellen (mit dem Schwerpunkt Gebäudebrandschutz)
Für das neudefinierte Gebiet 1710 Brandursachen (früher vorbeugender Brandschutz und Brandursachen) begleiten wir Sie gerne.
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