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Eigentümerversammlung
Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Entscheidungsorgan einer Eigentümergemeinschaft. Hier treffen Wohnungseigentümer alle wichtigen Entscheidungen, die mit der der Wohnanlage zusammenhängen. Hier können u.a. Regelungen getroffen werden, die das Wirtschaften und Zusammenleben der Gemeinschaft ordnen.

 

Pflichten des Verwalters
Der Verwalter hat die Pflicht einmal im Jahr zur Eigentümerversammlung einzuladen. Eine Eigentümerversammlung muss stattzufinden, wenn dies von einem Viertel der Wohnungseigentümer – schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe – verlangt wird.

 

Aufgaben des Verwalters
Den Ablauf einer Eigentümerversammlung bestimmt in der Regel der Verwalter, der den Vorsitz führt. Er leitet die Veranstaltung, soweit nicht durch Mehrheitsbeschluss ein anderer Versammlungsvorsitzender gewählt wird. Dabei hat er für einen geregelten und reibungslosen Ablauf zu sorgen.

 

Was können wir für Verwalter bzw. bei Eigentümerveranstaltungen unterstützen?
Energie, Energieausweis, Energieeffizienz, Instandhaltung, Modernisierung, Fördermöglichkeiten und Gesetze. Bei diesem Thema sind viele Menschen überfordert. Der Energieausweis ist Pflicht, aber was kommt dann?


Gerne unterstützen wir Sie auch zu einem ausgewählten Thema in Ihrer nächsten Eigentümerversammlung, sprechen Sie uns an!

 
Energieausweise
Energiesparberatung

 

Bei Vorhaben im Bereich Moderni-sierungs- und Sanierungsarbeiten an Wohnobjekten bietet sich vorab eine unabhängige Energie- beratung an. Diese Beratung wird durch das Bun- desamt für Wirtschaft und Aus fuhr- kontrolle gefördert. Die Direktför- derung beträgt... mehr

 

 

Thermografie

Von allen Gegenständen in unserer Umgebung, die eine Temperatur oberhalb des absoluten Nullpunktes (-273°C) aufweisen, wird Wärme- strahlung (Infrarotstrahlung) abge- geben. Im Vergleich zum sichtbaren Licht... mehr

 

Angebot Thermografie