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KFW-Förderprogramm
Nutzen Sie das KfW-Förderprogramm und gestalten Sie Ihr Haus der Zukunft. Dafür gibt es technische Mindestanforderungen, wir beraten Sie gerne.
Wer ist für KFW-Förderprogramme antragsberechtigt? Privatpersonen, Mieter mit Zustimmung des Vermieters, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Wie hoch ist der Finanzierungsanteil? 100 % der förderfähigen Kosten, aber maximal 50.000 € bzw 75.000 € pro Wohneinheit
Antragstellung? Als erstes den Antrag stellen, dann erst die Maßnahmen beauftragen und Investitionen tätigen, ansonsten wird nicht gefördert! Der Antrag wird über eine Hausbank Ihrer Wahl gestellt. Die Antragsformulare füllt die Bank aus.
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