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SICHERSTELLUNG Gebäudehüllen sind heutzutage, bei der vorgeschriebenen, energiesparenden Bauweise, so dicht, dass bei dem üblichen Lüftungsverhalten nicht genügend Frischluft nachströmen kann. Dadurch können Feuchteschäden und Schimmelbefall auftreten. Außerdem kann sich in der Raumluft Schadstoff anreichern. EnEV, DIN 4108-2 und DIN 1946-6 fordern gleichzeitig eine dichte Gebäudehülle und die Sicherstellung des Mindestluftwechsels.
DIN 1946-6 (Beweislast liegt beim Eigentümer) Die DIN 1946-6 fordert ein Lüftungskonzept, wenn z.B. Fenster ausgetauscht werden. Seit der Novellierung im Mai 2009 liegt bei Schimmel in Wohnräumen die „Beweislast“ beim Vermieter bzw. Eigentümer und nicht wie bisher beim Mieter. Nun besteht die Nachweispflicht für ein fachliches Lüftungskonzept, welches eine ausreichende Be- und Entlüftung sicherstellt.
LÜFTUNGSKONZEPT Die Grundsätze eines Lüftungskonzeptes sind…
- Lüftung zum Feuchteschutz (FL)
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