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Die neue Heizkostenverordnung gilt nur für Abrechnungszeiträume, die im Jahr 2009 beginnen.

 

Was ändert sich?
Bislang konnten die Heizkosten frei im Verhältnis zu den Verbrauchskosten bzw. Grundkosten nach Verteilerschlüssel 50/50 bis 70/30 verteilt werden. Seit der Abrechnungsperiode 2009 müssen nun die Heizkosten unter bestimmten Voraussetzungen nach einem festgelegten Umlagemaßstab verteilt werden.
 

Wenn Sie alle nachfolgenden Fragen mit „ja“  beantworten können, besteht keine Wahlfreiheit.

  • Wird das Gebäude mit Öl oder Gas beheizt?
  • Erfüllt das Gebäude nicht das Anforderungsniveau
    der Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994?
  • Sind die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung
    überwiegend gedämmt ?

 
Was ist zu tun?
Sollten Sie noch nicht 70% nach Verbrauch abrechnen, so müssen Sie für Abrechnungsperioden, die in 2009 beginnen, dringend den Umlageschlüssel durch Ihren Heizkostenabrechner ändern lassen und Ihre Mieter über diese Änderung informieren. Gebäude, deren Bauantrag vor dem 16.08.1994 gestellt wurde und die nicht energetisch saniert wurden, werden diese Bedingung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erfüllen. Die Frage zur Dämmung der Wärmeverteilung stellt sich nur bei freiliegenden (sichtbar auf der Wand bzw. Decke) verlaufenden Leitungen. Die Formulierung „überwiegend gedämmt“ bedeutet mehr als 50% der freiliegenden Leitungen – Leitungen in Schächten bleiben unberücksichtigt.

 

Unsere Empfehlung
Wenn Sie sich in den Fragen zur Wärmeschutzverodnung und/oder dem Zustand der Wärmeverteilung nicht sicher sind, lassen Sie sich unbedingt von einem unabhängigen Energieberater beraten.

 
Energieausweise
Energiesparberatung

 

Bei Vorhaben im Bereich Moderni-sierungs- und Sanierungsarbeiten an Wohnobjekten bietet sich vorab eine unabhängige Energie- beratung an. Diese Beratung wird durch das Bun- desamt für Wirtschaft und Aus fuhr- kontrolle gefördert. Die Direktför- derung beträgt... mehr

 

 

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