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- Seit dem 01.07.2008, 01.01.2009 und 01.07.2009·ist der Gebäude-Energieausweis bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung – auf Verlangen – vorzulegen.
- Man unterscheidet zwischen verbrauchs- und bedarfsorientierten Energieausweisen.
- Es gibt Wohngebäude, Nichtwohngebäude und gemischt genutzte Gebäude – jeder Typ benötigt einen Energieausweis für die jeweilige Nutzung.
- Der günstige verbrauchsorientierte Ausweis stellt den tatsächlichen Energieverbrauch der Nutzer pro m² Wohnfläche und Jahr dar.
- Die ausführliche Variante ist der bedarfsorientierte Ausweis. Hier wird die Qualität der Gebäudehülle sowie der Heizungsanlage begutachtet. Die datentechnische Bestandsaufnahme des Gebäudes sollte grundsätzlich durch den Sachverständigen Vor-Ort erfolgen – der Energieverbrauch spielt hier keine Rolle.
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