Energieausweis_allgemeines
Allgemeines Drucken

 

  • Seit dem 01.07.2008, 01.01.2009 und 01.07.2009·ist der Gebäude-Energieausweis bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung – auf Verlangen – vorzulegen.
  • Man unterscheidet zwischen verbrauchs- und bedarfsorientierten Energieausweisen.
  • Es gibt Wohngebäude, Nichtwohngebäude und gemischt genutzte Gebäude – jeder Typ benötigt einen Energieausweis für die jeweilige Nutzung.
  • Der günstige verbrauchsorientierte Ausweis stellt den tatsächlichen Energieverbrauch der Nutzer pro m² Wohnfläche und Jahr dar.
  • Die ausführliche Variante ist der bedarfsorientierte Ausweis. Hier wird die Qualität der Gebäudehülle sowie der Heizungsanlage begutachtet. Die datentechnische Bestandsaufnahme des Gebäudes sollte grundsätzlich durch den Sachverständigen Vor-Ort erfolgen – der Energieverbrauch spielt hier keine Rolle.
 
Energieausweise
Energiesparberatung

 

Bei Vorhaben im Bereich Moderni-sierungs- und Sanierungsarbeiten an Wohnobjekten bietet sich vorab eine unabhängige Energie- beratung an. Diese Beratung wird durch das Bun- desamt für Wirtschaft und Aus fuhr- kontrolle gefördert. Die Direktför- derung beträgt... mehr

 

 

Thermografie

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