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Bei Gebäuden mit einem gewerblichen Anteil von mehr als 10% der Gebäudenutzfläche, muss der Verbrauch auf die jeweilige Nutzung aufgeteilt werden. Diese Aufteilung ist aus der Heizkostenabrechnung abzuleiten. Gemischt genutzte Gebäude, mit einem Anteil von mehr als 10% Gewerbefläche müssen in Wohn- und Gewerbenutzung aufgeteilt werden. Daher werden bei gemischt genutzten Gebäuden zwei Energieausweise benötigt. Als Gewerbenutzung verstehen sich z.B. Ladenlokale und Gaststätten. Büros und Arztpraxen ohne besondere Anlagentechnik gelten als wohnungsähnlich.
Bei den gemischt genutzten Gebäuden unterscheidet man zwischen:
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Gebäuden, die einen überwiegenden Anteil an Wohnfläche haben = ein Ausweis
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Gebäuden, die einen nicht unerheblichen Anteil an Gewerbefläche haben = zwei Ausweise (einen für den Wohnteil, einen für den Gewerbeteil)
gemischt genutzte Gebäude (verbrauchsorientiert)
Zur Erstellung des verbrauchsorientierten Energieausweises für gemischt genutzte Gebäude, die über A+S abgerechnet werden, benötigen wir:
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das Baujahr des Gebäudes, der Heizungsanlage und der evtl. vorhandenen Klimaanlage.
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den Gesamtstromverbrauch der Gewerbeeinheiten
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Art der gewerblichen Nutzung
Alle sonst benötigten Daten wie:
können wir der Heizkostenabrechnung entnehmen.
Können keine Energieverbräuche nachgewiesen werden, ist nur noch der bedarfsorientierte Energieausweis möglich, sprechen Sie uns an!
Benötigen Sie mehr Informationen? Wir helfen Ihnen gerne weiter und senden Ihnen die entsprechenden Informationen per Fax oder E-Mail zu.
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