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Seit dem 01.07.2009 muss bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung auf Verlangen der Energieausweis für Nichtwohngebäude vorgelegt werden. Hierzu zählen Büro- und Verwaltungsgebäude, öffentliche Einrichtungen, Fabrikgebäude, Kaufhäuser usw. Um den verbrauchsorientierten Energieausweis ausstellen zu können wird zum Heizenergieverbrauch zusätzlich der Stromverbrauch benötigt.
Nichtwohngebäude (verbrauchsorientiert) Zur Erstellung des verbrauchsorientierten Energieausweises für Nichtwohngebäude, die über A+S abgerechnet werden, benötigen wir:
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das Baujahr des Gebäudes, der Heizungsanlage und der evtl. vorhandenen Klimaanlage.
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den Gesamtstromverbrauch des Gebäudes
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Art der gewerblichen Nutzung
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Modernisierungszustand
Alle sonst benötigten Daten wie:
können wir der Heizkostenabrechnung entnehmen.
Von Kunden die nicht bei A+S abrechnen lassen benötigen wir einen komplett ausgefüllten Datenerfassungsbogen.
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