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Wohngebäude Drucken


Seit dem 01.07.2008 bzw. 01.01.2009 muss bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung auf Verlangen der Energieausweis für Wohngebäude vorgelegt werden. Der verbrauchsorientierte Energieausweis darf nur noch ausgestellt werden, wenn das Gebäude nach 1978 gebaut oder durch Modernisierung dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht oder mind. 5 Wohnenheiten hat. Ansonsten ist nur noch der bedarfsorientierte Energieausweis möglich.

 

Wohngebäude (verbrauchsorientiert)

Zur Erstellung des verbrauchsorientierten Energieausweises für Wohngebäude, die über A+S abgerechnet werden, benötigen wir nur:

  • das Baujahr des Gebäudes und der Heizungsanlage
  • Modernisierungszustand

 

Alle sonst benötigten Daten wie

  • Anzahl der Wohneinheiten und m2 Wohnfläche
  • Brennstoffart und Brennstoffverbrauch

können wir der Heizkostenabrechnung entnehmen.

 

Von Kunden die nicht bei A+S abrechnen lassen benötigen wir einen komplett ausgefüllten Datenerfassungsbogen!

 
Energieausweise
Energiesparberatung

 

Bei Vorhaben im Bereich Moderni-sierungs- und Sanierungsarbeiten an Wohnobjekten bietet sich vorab eine unabhängige Energie- beratung an. Diese Beratung wird durch das Bun- desamt für Wirtschaft und Aus fuhr- kontrolle gefördert. Die Direktför- derung beträgt... mehr

 

 

Thermografie

Von allen Gegenständen in unserer Umgebung, die eine Temperatur oberhalb des absoluten Nullpunktes (-273°C) aufweisen, wird Wärme- strahlung (Infrarotstrahlung) abge- geben. Im Vergleich zum sichtbaren Licht... mehr

 

Angebot Thermografie