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Seit dem 01.07.2008 bzw. 01.01.2009 muss bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung auf Verlangen der Energieausweis für Wohngebäude vorgelegt werden. Der verbrauchsorientierte Energieausweis darf nur noch ausgestellt werden, wenn das Gebäude nach 1978 gebaut oder durch Modernisierung dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht oder mind. 5 Wohnenheiten hat. Ansonsten ist nur noch der bedarfsorientierte Energieausweis möglich.
Wohngebäude (verbrauchsorientiert)
Zur Erstellung des verbrauchsorientierten Energieausweises für Wohngebäude, die über A+S abgerechnet werden, benötigen wir nur:
Alle sonst benötigten Daten wie
können wir der Heizkostenabrechnung entnehmen.
Von Kunden die nicht bei A+S abrechnen lassen benötigen wir einen komplett ausgefüllten Datenerfassungsbogen!
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