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- Aktuelle Informationen
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Pressetexte |
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Pressetext 15.07.2009 |
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Verbrauchen Sie zu viel Energie und möchten wissen warum? Benötigen Sie einen Energieausweis und wissen nicht welchen?
…fragen Sie die Firma FEGERMEISTER, denn die beantwortet alle Fragen rund um das Thema Energie..
Seit 2007 bietet das FEGERMEISTER-Team seinen Kunden alles, was zur Gebäude Energieberatung gehört. Angefangen vom Aufspüren undichter Stellen im Haus mittels Blower-Door-Messungen, einem anerkannten Prüfverfahren, über das Sichtbar machen möglicher Bauschäden oder Schwachstellen durch die Thermografie, bis zur Erstellung eines Gesamtkonzepts zum KFW-Effizienzhaus, inklusive Erbringen der geforderten Nachweise für BAFA- und KFW-Fördermittel, reicht das Dienstleistungs-spektrum der Tönisvorster Firma. Die Beratung zu und Ausstellung von Energieausweisen – Bedarfs- und Verbrauchsausweise – ist ein weiterer Schwerpunkt. Gerade jetzt, seit dem 01.07.2009, muß bei der Neuvermietung von gewerblich genutzten Flächen auch ein Energieausweis vorgelegt werden. Voraussetzung zur Erstellung ist aber zusätzlich zum Heizenergieverbrauch, auch der Stromverbrauch aller Gewerbeeinheiten anzugeben. „Wir erstellen den Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude schon für knappe 100€, denn jeder Eigentümer ist verpflichtet, dem interessierten Käufer oder Mieter – auf Nachfrage – den Ausweis vorzulegen“, sagt Frank Gärtner, der den Eigentümer in jedem Fall genau aufklären kann, welcher Ausweis der richtige ist. „Aber auch und gerade bei der Modernisierung von Altbauten ist eine fachgerechte, fundierte Voruntersuchung und professionelle Analyse der Schäden und ihrer Ursache eine entscheidende Voraussetzung für eine optimale Sanierungsmaßnahme“, betont der gelernte Schornsteinfegermeister. Alle Untersuchungen werden mit Hilfe modernster Technik durchgeführt. So liefert eine hochwertige Wärmebildkamera äußerst präzise Thermografiebilder von Schwachstellen an Gebäuden. Als geprüfter Gebäude-Energieberater im Handwerk kennt sich der FEGERMEISTER-Inhaber nicht nur im technischen Bereich bestens aus. „Auch was die Frage nach Fördermitteln angeht, kann sich der Kunde komplett auf uns verlassen. Wichtig zu wissen ist zum Beispiel, dass nicht nur die Handwerkerleistungen gefördert werden, sondern auch die Beratung.“ Die staatliche Förderung bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegt bei 300€, bei Mehrfamilienhäusern beträgt sie 360€. „Als zugelassene Berater können wir die Förderungen auch gleich für unsere Kunden beim Staat beantragen.“
Profitipp vom Fegermeister: Ein, bei fast allen Beratungen vorzufindendes Problem, ist der nicht durchgeführte hydraulische Abgleich. Bestehen Sie bei einer neuen Heizung - insbesondere Brennwertheizung - oder der Modernisierung einer Altanlage auf dem hydraulischen Abgleich. Dieser Abgleich wird übrigens in der verbindlichen VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) DIN 18380 verlangt. Wird er nicht durchgeführt, wirkt sich dies sowohl nachteilig auf Ihre Heizkostenrechnung als auch auf den Komfort aus. Der hydraulische Abgleich hat das Ziel, jedem Heizkörper die zur notwendigen Wärmeabgabe erforderliche Heizwassermenge bereitzustellen. Hierfür ist unbedingt eine Heizlastberechnung erforderlich wonach dann auch die Heizkurve eingestellt wird. Moderne Pumpen sowie der hydraulische Abgleich werden auch über das BAFA und die KFW gefördert.
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Pressetext 20.04.2009 |
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1: Der Energieausweis ist Pflicht Seit dem 1. Juli 2008 müssen viele Immobilienbesitzer bei Verkauf oder Vermietung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung einen Gebäude-Energieausweis vorlegen. Käufer und neue Mieter haben vor Vertragsabschluss das Recht, den Ausweis zu sehen. Derzeit gibt es nur noch drei Möglichkeiten den vermeintlich günstigen Energieausweis auf Grundlage der Energieverbrauchs zu erstellen. Gebäudebaujahr ab 1978 oder mindestens 5 Wohneinheiten oder Wärmeschutznachweis. Problematisch ist unter Umständen auch die Beschaffung der Verbrauchsdaten z.B. bei Einzelfeuerstätten (Gasetagenheizung, Kohleofen, etc.). Hier besteht dann nur noch die Möglichkeit den Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs zu erstellen.
2: Der Gebäude-Energieausweis stellt keine Energieberatung dar Die meisten Fachleute empfehlen, den Gebäude-Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs ausstellen zu lassen. Nutzungs- und nutzerbedingte Verfälschungen werden so ausgeschlossen. Es wird der aktuelle Energiebedarf des Gebäudes in die Verlustbereiche Anlagentechnik und Gebäudehülle aufgeteilt. So bekommt der Eigentümer einen energetischen Gesamteindruck von seinem Haus und kann die Energieverluste zuordnen und wenn möglich abstellen. Diese Variante des Energieausweises ist in der Regel mit höheren Kosten verbunden. Diese höheren Kosten sind mit einem höheren Zeitaufwand bei der Datenaufnahme und Datenauswertung zu begründen. Dies muß aber nicht unbedingt sein, da die Ausstellung eines Energieausweises nicht mit einer Energieberatung gleichzusetzen ist. Die Energieeinsparverordnung erlaubt bestimmte Vereinfachungen bei der Datenaufnahme. So ist es z.B. möglich die Fensterflächen pauschal mit 20% der Wohnfläche zu berücksichtigen. Erker und Loggien dürfen übermessen und das gesamte Gebäude nach Landestypologie angenommen werden. Die Qualität der Anlagentechnik wird über das Baujahr des Gebäudes bzw. des Heizkessels bewertet. Diese vereinfachte Datenaufnahme erlaubt eine überschlägige Bewertung des Gebäudes, mit einem ausgewiesenen Kennwert, der den Vorgaben der Energieeinsparverordnung 2007 genügt. Sollten bei der Datenaufnahme vor Ort Energieeinsparpotenziale erkennbar werden, kann jederzeit eine detaillierte Erfassung des Bestandes erfolgen. Diese wird durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) mit 300€ bzw. 360€ gefördert - der Energieausweis ist dann inklusive. Zudem werden bei der Beratung erstellte Wärmebildaufnahmen mit bis zu 150€ gefördert.
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Pressetext 20.03.2009 |
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per Wärmebildkamera Schwachstellen am Eigenheim aufdecken Der Countdown läuft: Aussagekräftige Thermografie-Messungen sind nur noch kurze Zeit möglich Nutzen Sie die letzten Wochen des Winters, um eine Wärmeverlustanalyse Ihrer eigenen vier Wände vornehmen zu lassen. Denn nur in den Wintermonaten, d.h. bis ca. 10°C Außentemperatur lässt sich die Wärmestrahlung und die damit unnötige Wärmeverlust an Gebäuden genau ermitteln. Machbar ist dies mit einer speziellen Wärmebildkamera, mit der der Energieberater Schwachstellen und Feuchtigkeitsschäden erkennt und analysiert. Frei nach dem Motto „Gefahr erkannt – Gefahr gebannt“ haben Sie dann einen ganzen Sommer lang Zeit, die undichten Stellen an Fassade, Fenster oder Dach zu beheben. Der nächste Winter darf dann gerne kommen, denn durch einen reduzierten Energieverbrauch spart man nicht nur Geld, sondern schont obendrein auch die Umwelt.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche thermografische Untersuchung
Grundsätzlich ist eine solche Untersuchung nur möglich, wenn sich ein Gebäude durch eine ausreichende Wärmestrahlung von der Umgebung abhebt. Dies bedeutet, dass die Temperaturen im Innern mindestens 10°C über der Außentemperatur liegen müssen. Nur so können sich thermische Effekte an der Außenoberfläche mit ausreichender Deutlichkeit ausprägen. Hochwertige thermografische Untersuchungen können aus diesem Grund nur im Winterhalbjahrdurchgeführt werden. Außerdem muss die Messung vor Sonnenaufgang stattfinden, um Verfälschungen durch die solare Strahlung zu vermeiden. Desweiteren ist die Qualität der Wärmebildkamera enorm wichtig. Energieberater sollten daher stets mit den Infrarot-Geräten der neuesten Generation mit einer thermischen Auflösung von min. 320x240 Pixeln arbeiten. Die bunten Thermogramme, so nennt man die Ergebnisse der Messungen, werden in Falschfarben dargestellt, die nicht mit den realen Gebäudefarben übereinstimmen. Die Farbtöne geben die Temperaturverteilung an der Gebäudeoberfläche wieder. Eine Gebäudethermografie wird zunächst von außen durchgeführt, um einen Überblick zu gewinnen. Da aus physikalischen Gründen die Messgenauigkeit bei Außenaufnahmen teilweise gering ist und sich manche Bauteile von außen nicht sinnvoll thermografieren lassen, schließt sich prinzipiell immer eine Innenthermografie an, bei der das Gebäude begangen werden muss. Dabei können auch weitere Besonderheiten (wie nicht beheizte Räume etc.) festgestellt werden, was für die schriftliche Dokumentation der Thermografie notwendig ist.
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- Energieausweise
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- Energiesparberatung
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Bei Vorhaben im Bereich Moderni-sierungs- und Sanierungsarbeiten an Wohnobjekten bietet sich vorab eine unabhängige Energie- beratung an. Diese Beratung wird durch das Bun- desamt für Wirtschaft und Aus fuhr- kontrolle gefördert. Die Direktför- derung beträgt... mehr
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- Thermografie
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Von allen Gegenständen in unserer Umgebung, die eine Temperatur oberhalb des absoluten Nullpunktes (-273°C) aufweisen, wird Wärme- strahlung (Infrarotstrahlung) abge- geben. Im Vergleich zum sichtbaren Licht... mehr
Angebot Thermografie
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